Der Narrenrat, unter dem Vorsitz des Zunftmeisters, lenkt die Geschicke der Narrenzunft.

Scherzhaft „Schwarzkittel“ genannt kommt der Narrenrat in einer schwarzen Jacke daher, deren Ärmel und Saum mit bunten Filzspättle verziert sind. Auf dem Kopf sitzt eine Krummkappe, die ebenfalls mit Filzspättle verziert ist. Die etwas sperrige Krummkappe wird bei geschlossenen Veranstaltungen durch eine etwas leichtere Saalkappe ersetzt. Ein roter Schirm mit Spättlekopf statt Knauf und am Rand ebenso mit Spättle verziert, rundet das Erscheinungsbild des Narrenrats ab.

Der „Narrenrat“ zählt maximal elf Personen. Er besteht aus dem Geschäftsführenden Narrenrat – Zunftmeister, Stellvertreter, Säckelmeister (zuständig für Finanzen) und Schriftführer sowie weiteren Narrenratsmitgliedern (maximal sieben). Diese weiteren Mitglieder werden mehrheitlich über die ihnen zugeteilten Funktionen ernannt (z.B. Pressearbeit, Mitgliederbetreuung, Brauchtumspflege). So-wohl die Mitglieder des Geschäftsführenden Narrenrats, als auch die anderen Mitglieder des Narrenrates werden alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt bzw. gewählt. Hierbei findet die Wahl des Geschäftsführenden Narrenrats um zwei Jahre versetzt zu der Wahl der anderen Narrenratsmitglieder statt.


Der „Narrenrat“ ist erweitert um die jeweiligen Funktionsträger (Obleute) der einzelnen Gruppen, wobei sie für die Dauer ihrer Wahlperiode als Beiräte volles Stimmrecht im „Narrenrat“ haben. Zudem bleibt es dem „Narrenrat“ freigestellt, Narrenbeiräte zur Unterstützung zu benennen.

Quellen-Nachweis siehe Impressum

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